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   VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89   

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https://dejure.org/1991,4421
VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89 (https://dejure.org/1991,4421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1991 - 4 S 1096/89 (https://dejure.org/1991,4421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 4 S 1096/89 (https://dejure.org/1991,4421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freistellung der geschiedenen Ehefrau von Darlehensverbindlichkeiten als besoldungsrechtlich relevante Unterhaltsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 497
  • VBlBW 1991, 423 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89
    Grundsätzlich ist Wohngeld eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten und mindert entsprechend die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (vgl. BGH Urteil v. 21.5.1980 -- IV B ZR 522/80 -- NJW 1980 S. 2081).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 C 100.84

    Beamtenrecht - Familienzuschlag - Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89
    Nach Sinn und Zweck des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG sowie der Gesetzessystematik kommt es darauf an, ob der geschiedene Beamte den Unterhalt seines früheren Ehegatten im wesentlichen zu bestreiten hat, d.h. ob seine Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner Besoldungsverhältnisse einen für die gesamte wirtschaftliche Lebensführung des früheren Ehegatten bestimmenden Anteil an dessen Lebensunterhalt ausmacht (BVerwG, Urteil v. 3.7.1986 -- 6 C 100.84 -- Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 11; jüngst auch BVerwG, Beschluß vom 31.1.1990 -- 2 B.40 -- Buchholz 240, § 40 BBesG Nr. 18; vgl. ferner bereits BVerwG, Beschluß vom 30.11.1981 -- 2 B 7.81 --).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 7.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89
    Nach Sinn und Zweck des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG sowie der Gesetzessystematik kommt es darauf an, ob der geschiedene Beamte den Unterhalt seines früheren Ehegatten im wesentlichen zu bestreiten hat, d.h. ob seine Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner Besoldungsverhältnisse einen für die gesamte wirtschaftliche Lebensführung des früheren Ehegatten bestimmenden Anteil an dessen Lebensunterhalt ausmacht (BVerwG, Urteil v. 3.7.1986 -- 6 C 100.84 -- Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 11; jüngst auch BVerwG, Beschluß vom 31.1.1990 -- 2 B.40 -- Buchholz 240, § 40 BBesG Nr. 18; vgl. ferner bereits BVerwG, Beschluß vom 30.11.1981 -- 2 B 7.81 --).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1988 - 16 WF 30/88

    Unterhalt; Trennungsunterhalt; Bemessung; Berechnung; Kindergeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 4 S 1096/89
    Entgegen der Feststellung im Vergleich vor dem Familiengericht vom 27.5.1982 durfte das Kindergeld in Höhe von monatlich 150,-- DM bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens der geschiedenen Ehefrau des Klägers nicht berücksichtigt werden, da sich dessen Ausgleich im Verhältnis des Klägers zu seinen Kindern und nicht im Verhältnis der Ehegatten zueinander vollzog (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 9.6.1988 -- 16 WF 30/88 -- FamRZ 1988 S. 1272).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Die Verteidigung weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass der für ein Arbeitsgebiet zuständige Stadtrat gemäß § 70 Abs. 2 HGO die laufenden Verwaltungsangelegenheiten innerhalb dieses Bereichs im Namen des Magistrats selbstständig erledigen kann und der Angeklagte im Rahmen dieser selbständigen Erledigungsbefugnis nicht über ein Weisungsrecht in Sachangelegenheiten gegenüber den Stadträten als Leiter der Dezernate, die nicht vom Oberbürgermeister selbst verwaltet werden, verfügte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497f.).

    Der Angeklagte konnte daher zum Beispiel bei unterschiedlichen Auffassungen in Sachfragen die selbständige Erledigungsbefugnis beseitigen, indem er eine Entscheidung des Magistrats herbeiführte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497; Birkenfeld/S. Fuhrmann in: BeckOK-KommunalR Hessen, 21. Ed., HGO, § 70 Rn. 79), um dann in seiner Funktion als Vorsitzender des Magistrats an der Verwaltungsentscheidung in entscheidender Weise mitzuwirken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 5008/99

    Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 bzw. des Familienzuschlags der Stufe 1

    In diesem Sinne gingen auch die Entscheidungen des VGH Mannheim vom 4. Juli 1991 - 4 S 1096/89 - und des OVG Koblenz vom 20. Dezember 1996 - 2 A 13184/95 - davon aus, dass sich eine Verpflichtung zum Unterhalt nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG a.F. auch aus einer auf der Grundlage des § 1585c BGB getroffenen Unterhaltsvereinbarung ergeben könne.

    Insoweit unterscheidet sich der Fall des Klägers auch von den Unterhaltsvereinbarungen, die den von dem Kläger angezogenen Entscheidungen des VGH Baden Württemberg, vgl. Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 S 1096/89 -, NVwZ-RR 1992, 497 = DÖD 1993, 33, und des OVG Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 20. Dezember 1996 - 2 A 13184/95 -, NVwZ-RR 1997, 723, zugrunde lagen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13184/95

    Unterhaltsverpflichtung; Scheidung; Ehegattenbestandteil; Ortszuschlag;

    Danach kann sich eine Unterhaltsverpflichtung auch aus einer - als solcher nicht formbedürftigen - Unterhaltsvereinbarung im Sinne von § 1585 c BGB ergeben (BVerwG, aaO; VGH Bad-Württ., NVwZ-RR 1992, 497; GKÖD, § 40 BBesG Rn. 15).
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